Vollsperrung der Hans-Böckler-Straße in Leherheide (11. bis 13. September 2026)
Instandsetzungsarbeiten an der Fahrbahn wegen starker Rissbildungen und Aufbrüchen im Abschnitt zwischen Heinrich-Plett-Straße und Mecklenburger Weg (Ost)

In Leherheide wird die Hans-Böckler-Straße ab Freitag, 11. September 2026, um 15 Uhr bis einschließlich Sonntag, 13. September 2026, voll gesperrt. Betroffen ist der Straßenabschnitt zwischen der Heinrich-Plett-Straße und der Einmündung des Mecklenburger Weges (Ost).
Grund für die Sperrung sind umfangreiche Instandsetzungsarbeiten an der Fahrbahn. Nach Angaben der Stadt befindet sich der Abschnitt in einem deutlich verschlechterten baulichen Zustand. Starke Rissbildungen und daraus entstandene Aufbrüche machen die Verkehrssicherheit zunehmend aufwendiger und schwieriger. Im Kreuzungsbereich ist zudem eine fachgerechte Aufbringung der Fahrbahnmarkierung nicht mehr möglich.
„Mit der Instandsetzung schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Hans-Böckler-Straße auch künftig sicher und zuverlässig genutzt werden kann“, sagte Stadtrat Maximilian Charlet, Dezernent für den Baubereich. „Um die Arbeiten möglichst schnell und fachgerecht durchführen zu können, ist aber eine vorübergehende Vollsperrung der Fahrbahn erforderlich.“
Verkehrsteilnehmende werden gebeten, den gesperrten Bereich während der Bauarbeiten möglichst zu umfahren und die entsprechenden Verkehrshinweise zu beachten. Die Hans-Böckler-Straße ist eine wichtige Hauptverkehrsstraße in Leherheide, die neben dem motorisierten Individualverkehr auch von mehreren Buslinien genutzt wird. Am nördlichen Ende befindet sich am Otto-Brenner-Platz eine Endhaltestelle mit Wendeplatz.
Mit der aktuellen Maßnahme wird ein Abschnitt erneuert, der an den bereits 2018 instandgesetzten mittleren Bereich zwischen der Kurt-Schumacher-Straße und dem Bereich vor der Einmündung der Heinrich-Plett-Straße anschließt.
Die Arbeiten in diesem Bereich sind mit der Fahrbahninstandsetzung noch nicht abgeschlossen. Im Anschluss an die Vollsperrung sollen auch die Gehwege instandgesetzt werden. Dafür kann es weitere abschnittsweise Einschränkungen geben.
Die Maßnahme hat ein Gesamtvolumen von 350.000 Euro und wird aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität gemäß dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) finanziert.
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