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Vollsperrung der Hans-Böckler-Straße in Leherheide (11. bis 13. September 2026)
Sperrung in Leherheide
Die Hans-Böckler-Straße wird ab Freitag, 11. September 2026, gesperrt.
Die Vollsperrung beginnt um 15 Uhr.
Die Sperrung dauert bis einschließlich Sonntag, 13. September 2026.
Betroffen ist der Straßenabschnitt zwischen der Heinrich-Plett-Straße.
Betroffen ist auch die Einmündung des Mecklenburger Weges.
Die Einmündung liegt im Osten.
Grund für die Sperrung
Grund sind umfangreiche Instandsetzungsarbeiten an der Fahrbahn.
Die Stadt teilt mit, dass der Abschnitt baulich deutlich schlechter ist.
Starke Rissbildungen treten im Bereich der Fahrbahn auf.
Aus den Rissen entstehen Aufbrüche.
Die Verkehrssicherheit wird dadurch zunehmend aufwendiger.
Sie wird zunehmend aufwendiger zu sichern.
Im Kreuzungsbereich ist eine fachgerechte Aufbringung der Fahrbahnmarkierung nicht mehr möglich.
Aussagen der Stadt
Stadtrat Maximilian Charlet sagte, die Instandsetzung schaffe sichere Nutzungsmöglichkeiten.
Er sagte auch, dass die Nutzung künftig zuverlässig möglich sein soll.
Stadtrat Maximilian Charlet sagte weiter, eine Vollsperrung sei nötig.
Die Vollsperrung soll die Arbeiten schnell und fachgerecht ermöglichen.
Er trat als Dezernent für den Baubereich auf.
Hinweise für Verkehrsteilnehmende
Verkehrsteilnehmende sollen den gesperrten Bereich umfahren.
Verkehrsteilnehmende sollen die entsprechenden Verkehrshinweise beachten.
Einordnung der Straße
Die Hans-Böckler-Straße gilt in Leherheide als wichtige Hauptverkehrsstraße.
Die Straße dient dem motorisierten Individualverkehr.
Mehrere Buslinien nutzen die Hans-Böckler-Straße ebenfalls.
Am nördlichen Ende liegt am Otto-Brenner-Platz eine Endhaltestelle.
Die Endhaltestelle hat einen Wendeplatz.
Verknüpfung mit früheren Arbeiten
Die Maßnahme schließt an einen bereits instandgesetzten Bereich an.
Der frühere Bereich liegt zwischen der Kurt-Schumacher-Straße.
Der frühere Bereich liegt auch vor dem Bereich.
Der Bereich liegt vor der Einmündung der Heinrich-Plett-Straße.
Die Stadt nannte das Jahr 2018 für diese Instandsetzung.
Die Arbeiten am mittleren Bereich sind noch nicht abgeschlossen.
Arbeiten nach der Vollsperrung
Nach der Vollsperrung sollen auch die Gehwege instandgesetzt werden.
Dabei kann es weitere Einschränkungen in Abschnitten geben.
Kosten und Finanzierung
Die Maßnahme hat ein Gesamtvolumen von 350.000 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen des Bundes.
Das Sondervermögen dient Infrastruktur und Klimaneutralität.
Die Finanzierung erfolgt nach dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen.
Das Gesetz ist von Ländern und Kommunen.
Dieses Gesetz heißt LuKIFG.