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Seniorenbeirat Jever: Neuwahl mit zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern
Neuwahl des Seniorenbeirats in Jever
Am Dienstag, 13. Oktober 2026, wird der Seniorenbeirat Jever neu gewählt.
Der dafür gebildete Wahlausschuss hat am 3. September 2026 zugelassen.
Der Wahlausschuss hat am 3. September 2026 alle Bewerber zugelassen.
Zusammensetzung des Wahlausschusses
Der Wahlausschuss besteht gemäß Wahlordnung aus sechs Vertretungen.
Eine Vertreterin oder ein Vertreter kommt aus der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde.
Eine Vertreterin oder ein Vertreter kommt aus der Katholischen Kirchengemeinde.
Eine Vertreterin oder ein Vertreter kommt aus dem Sozialverband VdK.
Eine Vertreterin oder ein Vertreter kommt aus dem Marianne-Sternberg-Haus.
Eine Vertreterin oder ein Vertreter kommt aus dem Deutschen Roten Kreuz.
Eine Vertreterin oder ein Vertreter kommt aus dem Bürgerverein.
Aufgaben des Wahlausschusses
Der Wahlausschuss entscheidet auch über die Zulassung der Kandidaturen.
Kandidatinnen und Kandidaten
Zur Wahl stehen sechs Personen in alphabetischer Reihenfolge.
Die Namen sind Pia Bohlander, Rita Clasen, Astrid Garito-Weritz, Bernhard Heydemann.
Weitere Namen sind Konrad Lappe und Ingrid Schmidt.
Stimmzettel und Stimmenzahl
Aus den Kandidaturen ergibt sich der Stimmzettel für die Seniorenbeiratswahl.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Briefwahl und Abgabe im Rathaus
Eine offizielle Briefwahl wird für die Seniorenbeiratswahl nicht angeboten.
Wahlberechtigte können ihre Stimme jedoch im Rathaus abgeben.
Die Abgabe im Rathaus ist in einem Zeitraum möglich.
Der Zeitraum beginnt am 29. September 2026.
Der Zeitraum dauert bis zwei Wochen vor der Wahl.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger aus Jever.
Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag 60 sind.
Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Jever.
Mobiler Wahldienst
Es wird ein mobiler Wahldienst eingerichtet.
Wahlberechtigte können den mobilen Wahldienst anfordern.
Der mobile Wahldienst ist für Wahlberechtigte gedacht.
Er ist gedacht, denen das Rathaus gesundheitlich nicht möglich ist.
Die Anforderung erfolgt durch die Wahlberechtigten.